Covid-19 Selbsttests & Schnelltests
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Seit dem 24.02.2021 sind Corona-Selbsttests zur Durchführung durch Laien durch eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte freigegeben. Vorher durfte nur entsprechend geschultes Personal einen Coronatest vornehmen.
Welche Arten von Corona-Selbsttests gibt es?
Bei Selbsttests geht es, ebenso wie bei professionellen Tests darum, eine Infektion mit dem Sars-CoV-2 Virus nachzuweisen. Bei allen in der Sonderzulassung berücksichtigten Tests handelt es sich um Antigen-Tests, das bedeutet, dass der Test Virusmaterial (das Antigen) erkennt.
Im Gegensatz dazu gibt es gerade bei den Schnelltests - die bisher nicht für die Eigenanwendung zugelassen sind - auch einige Tests, die Antikörper erkennen. Diese Tests sind sinnvoll, um eine andauernde oder bereits überwundene Erkrankung mit Covid-19 nachzuweisen.
Bei den Selbsttests gibt es ein besonders wichtiges Kriterium: Die Probenentnahme muss einfach und sicher sein. Laien müssen die Probe ebenso zuverlässig entnehmen können wie medizinisches Fachpersonal. Wird das Probenmaterial falsch entnommen könnten Selbsttests sonst zu einem Gefühl falscher Sicherheit durch falsch negative Testergebnisse führen.
Momentan muss für alle zugelassenen Selbsttests die Probe durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich entnommen werden.
In der Zukunft könnten auch Spuck- oder Lutschtests sowie Gurgeltests Anwendung im privaten Testbereich finden.
Wie funktioniert ein Corona-Selbsttest?
Beim Stäbchen- bzw. Abstrichtest wird ein verlängertes Wattestäbchen über die Schleimhaut im vorderen Nasenbereich gestrichen. Der Tupfer muss etwa 2,5 cm tief in den Nasenraum geschoben werden, dabei nimmt der Wattekopf Bestandteile des Virus auf. Dies kann - je nach persönlichem Empfinden - etwas unangenehm sein und erfordert etwas koordinatives Geschick.
Mit der gewonnen Probe wird anschließend der Test auf das Corona-Virus streng nach Herstelleranweisung des Tests durchgeführt.
Was gibt es bei der Anwedung eines Corona-Selbsttests zu beachten?
Die korrekte Anwendung und die Durchführung aller Schritte in der richtigen Reihenfolge sind sehr wichtig, um ein aussagekräftiges Testergebnis zu erhalten. Vor der Anwendung muss die Gebrauchsanweisung des Tests daher mit äußerster Sorgfalt durchgelesen werden.
Wird die Probe falsch entnommen, kann das zu einem falsch-negativem Ergebnis führen: Der Anwender wiegt sich in Sicherheit, obwohl eine Infektion mit dem Sars-CoV-2 Virus vorliegt. Bei Unsicherheit sollte daher ein Test in einem der Testzentren oder den Hausarzt erfolgen.
Covid-19 Selbsttest auswerten
Die Auswertung eines Selbsttests ist recht einfach. Die Kontrolllinie (C = "control") zeigt an, ob der Test korrekt funktioniert hat. Die Linie T (T = "test", manchmal P = "Probe") zeigt an, ob der Test auf das Covid-19 Antigen positiv oder negativ ausfällt. Wenn sich bei C keine Linie zeigt, ist der Test ungültig und muss wiederholt werden.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Selbsttest?
Zeigt der durchgefährte Selbsttest ein positives Ergebnis an, sollten Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben und Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt kontaktieren. In jedem Fall muss eine Bestätigung des Testergebnisses durch einen PCR-Test durchgeführt werden.
Auch bei einem unklaren Ergebnis sollte möglicht schnell ein erneuter, professioneller PCR-Test durchgeführt werden.
Außerdem ist zu beachten, dass auch ein negatives Testergebnis lediglich eine Momentaufnahme darstellt. Bereits nach wenigen Stunden kann sich die Viruslast eines infizierten Menschen so stark erhöht haben, dass der Test positiv anschlägt.
Antigen-Schnelltests können zudem Infektionen weniger sensitiv erkennen, als ein professioneller Test. Sie geben eine gute Momentaufnahme wieder, können aber die Einhaltung der gebotenen Sicherheitsregeln nicht ersetzen!
Halten Sie sich auch bei einem negativen Testergebnis an AHA-Regeln, tragen Sie eine Maske, halten Sie Abstand, waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände, niesen Sie in die Ellenbeuge.
Was müssen Unternehmen bei der Corona-Testangebotspflicht beachten?
Unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens hat die Bundesregierung beschlossen, dass regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht. Daher sind alle Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern, einen (ausnahmsweise zwei) Coronatests pro Woche anzubieten, wenn der Mitarbeiter nicht im Home Office arbeiten kann sondern in Präsenz vor Ort sein müssen. Es besteht keine Dokumentationspflicht. Und die Mitarbeiter müssen dieses Angebot nicht annehmen, daher können Sie als Unternehmer die Tests auch für Ihre Mitarbeiter kostenfrei vor Ort auslegen oder an Ihre Arbeitnehmer direkt postalisch nach Hause schicken.
Die Kosten für die Tests müssen von den jeweiligen Unternehmen getragen werden. Staatshilfen sind bisher noch nicht in Aussicht. Durch günstige Großpackungen und hohe Abnahmemengen können Sie als Unternehmen etwas Kontrolle über die Kosten gewinnen. Sprechen Sie unsere Experten an - auf Rückfrage können wir auch größere Mengen als hier angeboten für Sie organisieren!